Pauschale Betriebskosten
Was ist eine Betriebskostenpauschale?
Als Vermieter können Sie anstelle von Betriebskostenvorauszahlungen eine Betriebskostenpauschale für die kalten Betriebskosten vereinbaren (§ 556 BGB). In diesem Fall sind Sie nicht zur Erstellung einer Betriebskostenabrechnung verpflichtet. Zudem müssen Sie keine Gutschriften erstatten, falls die tatsächlichen Kosten niedriger ausfallen, tragen jedoch das Risiko, wenn die Pauschale die entstandenen Kosten nicht vollständig deckt. Ausgenommen sind Heiz- und Warmwasserkosten, die nach der Heizkostenverordnung in der Regel verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.
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