Vorauszahlung der Betriebskosten
Was ist eine Betriebskostenvorauszahlung?
Die Betriebskostenvorauszahlung ist eine monatliche Vorauszahlung, die der Mieter zusätzlich zur Kaltmiete entrichtet. Diese Vorauszahlung dient zur Deckung der regelmäßig anfallenden Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr). Gemäß § 556 Abs. 3 BGB müssen Sie als Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen und diese Abrechnung dem Mieter zur Verfügung stellen.
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