Versorgerverträge
Energiekosten und Versorgerverträge: Was übernimmt der Vermieter, was der Mieter?
Als Vermieter ist es wichtig im Mietvertrag zu definieren, welche Energiekosten über die Betreibskosten abgerechnet werden und welche Verträge der Mieter selbst mit den Versorgern abschließen muss.
🔌 Stromverbrauch für die Einheit
Wenn der Mieter die Stromversorgung selbst organisiert und direkt mit dem Stromversorger abrechnet (Regelfall).
Wählen Sie diese Option (Checkbox) aus:
Wenn der Mieter die Stromversorgung selbst organisiert und direkt mit dem Stromversorger abrechnet (Regelfall).
💧Warmwasseraufbereitung
Ob der Mieter oder der Vermieter den für Versorgervertrag für die Warmwasserversorgung verantwortlich ist, hängt von der Art der Warmwassererzeugung ab. Bei einer zentralen Warmwasseraufbereitung erfolgt die Abrechnung meist durch Sie als Vermieter oder im Falle einer Eigentumswohnung durch die WEG-Verwaltung. Die Option Warmwasseraufbereitung muss dann nicht ausgewählt werden.
Wählen Sie diese Option (Checkbox) nur aus wenn:
Die Wohnung oder das Haus wird ausschließlich vom Mieter genutzt (z. B. Einfamilienhaus).
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral innerhalb der Wohnung (z. B. Gasboiler mit eigenem Zähler).
Die Warmwasserbereitung erfolgt über Fernwärme, und der Fernwärmeanbieter schließt den Vertrag direkt mit dem Mieter ab.
Das Warmwasser wird durch einen Contractinganbieter bereitgestellt, und der Mieter schließt den Vertrag direkt mit diesem ab.
🌡️ Heizung
Im Regelfall wird eine Wohnung über eine zentrale Heizungsanlage beheizt. In diesem Fall schließt der Vermieter den Vertrag mit dem Energieversorger ab und rechnet die entstandenen Heizkosten im Rahmen der Betriebskosten an die Mieter weiter.
Wählen Sie diese Option (Checkbox) nur aus wenn:
Die Wohneinheit wird exklusiv vom Mieter genutzt (z. B. Einfamilienhaus).
Die Heizung erfolgt dezentral in der Wohnung (z. B. Gastherme mit eigenem Zähler).
Die Wärmelieferung erfolgt über Fernwärme, und der Fernwärmeanbieter schließt den Vertrag direkt mit dem Mieter ab.
Die Wärme wird über einen Contractinganbieter bereitgestellt, und der Mieter schließt den Vertrag direkt mit diesem ab.
📶 Internetanschluss
Im Regelfall meldet der Mieter selbstständig seinen Internetanschluss bei einem Internetanbieter an. Bei Sondervermietungsformen wie einer WG-Vermietung, Untervermietung oder teilweisen Untervermietung kann es jedoch sinnvoll sein, dass Sie als Vermieter den Internetanschluss bereitstellen. In diesem Fall enthält der Immodio Mietvertrag automatisch eine zusätzliche Textpassage, welche die Nutzung des Internetanschlusses sowie die Haftung bei möglichen rechtswidrigen Aktivitäten (z. B. Urheberrechtsverletzungen) regelt.
Wählen Sie diese Option (Checkbox) aus:
Wenn der Mieter den Internetanschluss selbst organisiert und direkt mit dem Provider (Regelfall).
Sollten Sie den Internetanschluss zur Verfügung stellen wählen Sie die Option ab.
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