Versorgerverträge

Energiekosten und Versorgerverträge: Was übernimmt der Vermieter, was der Mieter?

Als Vermieter ist es wichtig im Mietvertrag zu definieren, welche Energiekosten über die Betreibskosten abgerechnet werden und welche Verträge der Mieter selbst mit den Versorgern abschließen muss.

🔌 Stromverbrauch für die Einheit

Wenn der Mieter die Stromversorgung selbst organisiert und direkt mit dem Stromversorger abrechnet (Regelfall).

Wählen Sie diese Option (Checkbox) aus:

  • Wenn der Mieter die Stromversorgung selbst organisiert und direkt mit dem Stromversorger abrechnet (Regelfall).

Weitere Details zur Stromversorgung

In den meisten Fällen schließt der Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Stromversorger seiner Wahl ab. Der Stromverbrauch wird direkt zwischen Mieter und Versorger abgerechnet und gehört nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sollten Sie als Vermieter den Vertrag mit dem Stromversorger abschließen und anschließend mit dem Mieter abrechnen oder Sie bieten eine Inklusivmiete an, so entfernen Sie den Haken bei Stromversorgung.

Immodio kooperiert mit dem Vergleichsportal CHECK24, um Ihnen und Ihren Mietern den Zugang zu günstigen Stromtarifen zu erleichtern. Über den folgenden Link können Sie ganz einfach verfügbare Tarife vergleichen und direkt online abschließen:

Hier Stromtarife vergleichen *

💧Warmwasseraufbereitung

Ob der Mieter oder der Vermieter den für Versorgervertrag für die Warmwasserversorgung verantwortlich ist, hängt von der Art der Warmwassererzeugung ab. Bei einer zentralen Warmwasseraufbereitung erfolgt die Abrechnung meist durch Sie als Vermieter oder im Falle einer Eigentumswohnung durch die WEG-Verwaltung. Die Option Warmwasseraufbereitung muss dann nicht ausgewählt werden.

Wählen Sie diese Option (Checkbox) nur aus wenn:

  • Die Wohnung oder das Haus wird ausschließlich vom Mieter genutzt (z. B. Einfamilienhaus).

  • Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral innerhalb der Wohnung (z. B. Gasboiler mit eigenem Zähler).

  • Die Warmwasserbereitung erfolgt über Fernwärme, und der Fernwärmeanbieter schließt den Vertrag direkt mit dem Mieter ab.

  • Das Warmwasser wird durch einen Contractinganbieter bereitgestellt, und der Mieter schließt den Vertrag direkt mit diesem ab.

Bei elektrisch betriebenen Warmwasserbereitern (z. B. Elektroboiler oder Durchlauferhitzer) erfolgt die Abrechnung automatisch über die Stromrechnung des Mieters.

🌡️ Heizung

Im Regelfall wird eine Wohnung über eine zentrale Heizungsanlage beheizt. In diesem Fall schließt der Vermieter den Vertrag mit dem Energieversorger ab und rechnet die entstandenen Heizkosten im Rahmen der Betriebskosten an die Mieter weiter.

Wählen Sie diese Option (Checkbox) nur aus wenn:

  • Die Wohneinheit wird exklusiv vom Mieter genutzt (z. B. Einfamilienhaus).

  • Die Heizung erfolgt dezentral in der Wohnung (z. B. Gastherme mit eigenem Zähler).

  • Die Wärmelieferung erfolgt über Fernwärme, und der Fernwärmeanbieter schließt den Vertrag direkt mit dem Mieter ab.

  • Die Wärme wird über einen Contractinganbieter bereitgestellt, und der Mieter schließt den Vertrag direkt mit diesem ab.

Weitere Details zur Heizung

Im Falle einer Gasheizung Immodio kooperiert mit dem Vergleichsportal CHECK24, um Ihnen und Ihren Mietern den Zugang zu günstigen Gastarifen zu erleichtern. Über den folgenden Link können Sie verfügbare Angebote vergleichen und den passenden Gasvertrag direkt online abschließen:

Hier Gasanbieter vergleichen*

📶 Internetanschluss

Im Regelfall meldet der Mieter selbstständig seinen Internetanschluss bei einem Internetanbieter an. Bei Sondervermietungsformen wie einer WG-Vermietung, Untervermietung oder teilweisen Untervermietung kann es jedoch sinnvoll sein, dass Sie als Vermieter den Internetanschluss bereitstellen. In diesem Fall enthält der Immodio Mietvertrag automatisch eine zusätzliche Textpassage, welche die Nutzung des Internetanschlusses sowie die Haftung bei möglichen rechtswidrigen Aktivitäten (z. B. Urheberrechtsverletzungen) regelt.

Wählen Sie diese Option (Checkbox) aus:

  • Wenn der Mieter den Internetanschluss selbst organisiert und direkt mit dem Provider (Regelfall).

  • Sollten Sie den Internetanschluss zur Verfügung stellen wählen Sie die Option ab.

Weitere Details zum Internetanschluss

Immodio kooperiert mit dem Vergleichsportal CHECK24, um Ihnen und Ihren Mietern den Zugang zu günstigen Internettarifen zu erleichtern. Über den folgenden Link können Sie verfügbare Angebote vergleichen und den passenden DSL-Vertrag direkt online abschließen:

Hier Internetanbieter vergleichen*

*Werbung: Immodio verwendet sogenannte Affiliate-Links, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhält Immodio eine Provision. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Zuletzt aktualisiert