Staffelmiete
Was ist eine Staffelmiete?
Allgemeine Informationen
Im Immodio-Mietvertrag kann eine Staffelmiete für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vereinbart werden. Soll die Staffelregelung über diesen Zeitraum hinaus gelten, muss dies individuell zwischen den Mietparteien geregeltwerden – etwa über einen Nachtrag zum Mietvertrag.
Bei einem Staffelmietvertrag wird die Miete bereits bei Vertragsabschluss für bestimmte Zeiträume und in definierten Erhöhungsbeträgen festgelegt. Das bietet sowohl Vermietern als auch Mietern Planungssicherheit, da künftige Mietanpassungen transparent und verbindlich vereinbart sind.
Schriftformerfordernis bei Staffelmiete
Immodio unterstützt derzeit noch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei der Vereinbarung einer Staffelmiete (§ 557a BGB). Die digitale Unterschrift über Immodio entspricht der Textform, nicht jedoch der erforderlichen Schriftform. Daher wird im Mietverhältnis eine Zusatzvereinbarung bereitgestellt, die ausgedruckt und von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden muss. Wird der Mietvertrag ausschließlich digital unterzeichnet und die Zusatzvereinbarung nicht von beiden Parteien unterschrieben, bleibt der Mietvertrag zwar wirksam, jedoch ist die Vereinbarung über die Mietanpassung (Staffelmiete) rechtlich unwirksam. In diesem Fall besteht für den Mieter keine Verpflichtung zur Zahlung der vorgesehenen Erhöhungen, sodass ausschließlich die zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarte Miete gilt. Alternativ kann der gesamte Mietvertrag ausgedruckt und von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden, wodurch die Schriftform auch für die Mietanpassung gewahrt wird.
Immodio wird die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bald integrieren, mit der diese Unterschrift auch rechtsgültig digital erfolgen kann.
Besonderheiten der Staffelmiete
Im Unterschied zu klassischen Mietverträgen, bei denen Mieterhöhungen der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen und formal begründet werden müssen, erfolgen Mietanpassungen bei einer Staffelmiete automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Dabei gilt:
Die Miete muss mindestens 12 Monate unverändert bleiben (§ 557a Abs. 1 BGB).
Während der Laufzeit dürfen keine weiteren Erhöhungen aufgrund von Modernisierungen oder Anpassungen an die Vergleichsmiete vorgenommen werden (§ 557a Abs. 2 BGB).
Eine Ausnahme gilt seit dem 1. Januar 2024: Nach § 559e Abs. 3 BGB können Vermieter Teile der Kosten für den Austausch einer Heizung auf die Miete umlegen. Dabei sind Förderungen und eine Pauschale von 15 % abzuziehen. Die Erhöhung darf höchstens 0,50 €/m² betragen.
Mietzins bei Staffelmiete
In Gebieten in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Ausgangsmiete bei Neuvermietung nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB) – auch bei Indexmietverträgen.
Bei Staffelmietverträgen gilt grundsätzlich keine Kappungsgrenze. Die ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) ist in der Regel für die Staffeln nicht maßgeblich, sodass innerhalb von drei Jahren Mieterhöhungen über 15% bzw. 20 % möglich sind.
Wie Sie Mietstaffeln in Immodio rechtswirksam vereinbaren können erfahren sie hier.
Bei Staffelmietverträgen gilt grundsätzlich keine Kappungsgrenze. Auch die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Regel nicht maßgeblich, sodass innerhalb von drei Jahren Mieterhöhungen über 15% bzw. 20 % möglich sind. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Ausgangsmiete bei Neuvermietung nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB) – auch bei Staffelmietverträgen.
Vor- und Nachteile der Staffelmiete
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