Dokumente (Mietverhältnis)

Auf dieser Seite finden Sie eine Erläuterung zum Reiter „Dokumente“ innerhalb eines Mietverhältnisses.

Im Reiter „Dokumente“ sehen Sie alle Dokumente und Unterlagen, die dem jeweiligen Mietverhältnis zugeordnet sind.

  • Wenn der Mieter über einen Zugang zum Mieterportal hat, werden alle hier angezeigten Dokumente automatisch an den Mieter im Mieterportal übertragen.

  • Alle Dokumente im Mietverhältnis werden dem Mieter automatisch im Mieterportal bereitgestellt, sofern dieser über einen Zugang verfügt.

chevron-rightDokumente im Rahmen der Mietvertragserstellunghashtag

Bei der Anlage eines neuen Mietverhältnisses werden folgende Dokumente in das Mietverhältnis übertragen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Mieter einen Zugang zum Mieterportal hat, damit er diese selbstständig einsehen kann.

  • Mietvertrag (Entwurf): Sobald Sie den Vertragsentwurf erstellt haben, wird dieser dem Mieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter prüft den Vertrag und unterschreibt ihn anschließend digital. Der Vertrag muss von allen Mietern unterzeichnet werden.

  • Mietvertrag: Nach der Unterzeichnung durch alle Mieter und Sie als Vermieter / Makler /Verwalter erhalten alle Parteien die finale Fassung des Mietvertrags inklusive aller Unterschriften in das Mietverhältnis übertragen.

  • Hausordnung (optional): Sofern eine Hausordnung im Objekt hinterlegt und im Mietvertragsassistenten entsprechend hinzugefügt wurde, wird diese dem Mieter automatisch übertragen. Sie ist damit verbindlich und Bestandteil des Mietvertrags. Sofern keine digitale Bereitstellung erfolgt, weisen Sie den Mieter auf die entsprechenden Aushänge im Objekt hin.

  • WG-Ordnung (optional): Bei der Erstellung eines WG-Mietvertrags können Sie eine WG-Ordnung im Assistenten hinterlegen. Sofern diese im Mietvertragsassistenten entsprechend hinzugefügt wurde, wird sie dem Mieter automatisch übertragen. Sie ist damit verbindlich und Bestandteil des Mietvertrags.

  • Broschüre „Richtig Heizen und Lüften": Diese Broschüre wird Ihrem Mieter automatisch von Immodio erstellt und ist Bestandteil des Mietvertrags. Sie informiert den Mieter über ein korrektes Lüftungsverhalten und trägt zur Schimmelprävention bei.

  • Wohnungsgeberbestätigung: Diese wird dem Mieter erst nach dem Einzug automatisch bereitgestellt. Sie sind als Vermieter gesetzlich verpflichtet dem Mieter nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung bereitzustellen. Der Mieter benötigt die Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung seines Wohnsitzes bei der Meldebehörde, die gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) gesetzlich verpflichtend ist.

  • Übergabeprotokoll (optional): Sofern Sie ein digitales Übergabeprotokoll aus dem Mietverhältnis erstellen, wird dieses nach der Unterzeichnung aller Parteien dem Mieter automatisch übertragen. Im Übergabeprotokoll dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung, die Zählerstände sowie eventuelle Mängel. Ein vorhandenes Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.

  • Datenschutzbelehrung: Immodio unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Informationspflichten und stellt dem Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrags automatisch eine personalisierte Datenschutzbelehrung im Mieterportal zu. Diese enthält Ihre Angaben als datenschutzrechtlich Verantwortlicher, Ihre Kontaktdaten sowie Informationen zur Verarbeitung der Daten im bestehenden Mietverhältnis und stellt sicher, dass der Mieter die gesetzlich erforderlichen Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhält. Bitte beachten Sie: Die von Immodio bereitgestellten Datenschutztexte stellen Standardlösungen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie bleiben für die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die korrekte Belehrung Ihrer Mieter selbst verantwortlich.

  • Widerrufsbelehrung: Immodio stellt dem Mieter nach Vertragsunterzeichnung automatisch eine Widerrufsbelehrung im Mieterportal zur Verfügung. Als Vermieter tragen Sie die Verantwortung zu prüfen, ob diese korrekt erstellt und übertragen wurde. Wichtig: Wurde der Mieter nicht oder nicht korrekt belehrt, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss gemäß § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB. Der Mieter könnte in diesem Fall über ein Jahr kostenfrei in der Wohnung wohnen.

  • Künftig können Sie hier auch eigene Dokumente hochladen und an den Mieter übermitteln.

Übergabeprotokoll

Unter „Übergabeprotokoll“ können Sie:

  • ein digitales Übergabeprotokoll erstellen oder

  • ein bereits vorhandenes Protokoll hochladen.

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