Befristung
Was gilt es bei einem befristeten Mietvertrag zu beachten?
Der Mietvertrag darf nur befristet werden, wenn ein Besonderer Grund vorliegt. Diese Gründe sind explizit im § 575 (Zeitmietvertrag) des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Durch die Befristung entsteht ein sogenannter Zeitmietvertrag.
Folgende Befristungsgründe sind nach Gesetz zulässig:
Eigenbedarf (§ 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts. Bitte formulieren Sie hier unter „Details“ genau für welche Person(en) die Mietsache nach Ende der Befristung benötigt wird, in welchem Verwandschaftsverhältnis der Vermieter zu dieser Person steht und warum die Mietsache für die Person benötigt wird. Die Bedarfsperson bei der Eigennutzung muss klar identifizierbar sein. Nutzen Sie hierfür gerne den von Immodio bereitgestellten Formulierungsvorschlag, der Ihnen bereits im Feld „Details“ angezeigt wird. Ergänzen Sie diesen bitte mit den konkreten Angaben zu Ihrem Befristungsgrund und passen Sie die Formulierung entsprechend an.
Bauliche Maßnahmen - Abriss, Modernisierung oder Umbau der Mietsache (§ 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB) Der Vermieter beabsichtigt, die Wohnung abzureißen, grundlegend umzubauen oder umfassend zu modernisieren, und die Fortsetzung des Mietverhältnisses würde diese Vorhaben erheblich erschweren oder unmöglich machen. Bitte formulieren Sie hier unter „Details“ genau um welche Baulichen Maßnahmen es geht, sodass der Mieter weiß, um was es geht. Nutzen Sie hierfür gerne den von Immodio bereitgestellten Formulierungsvorschlag, der Ihnen bereits im Feld „Details“ angezeigt wird. Ergänzen Sie diesen bitte mit den konkreten Angaben zu Ihrem Befristungsgrund und passen Sie die Formulierung entsprechend an.
Weiternutzung der Mietsache als Werks- oder Dienstwohnung (§ 575 Abs. 1 Nr. 3 BGB) Die Wohnung soll künftig für eine Person zur Verfügung gestellt werden, die in einem Arbeitsverhältnis zum Vermieter steht (z. B. als Pflegekraft oder Hausmeister), und daher als sogenannte Werkswohnung genutzt werden. Bitte formulieren Sie hier unter „Details“ genau in welchem Dienstverhältnis die Person zum Vermieter steht. Nutzen Sie hierfür gerne den von Immodio bereitgestellten Formulierungsvorschlag, der Ihnen bereits im Feld „Details“ angezeigt wird. Ergänzen Sie diesen bitte mit den konkreten Angaben zu Ihrem Befristungsgrund und passen Sie die Formulierung entsprechend an.
Der Mieter kann frühestens vier Monate vor Vertragsende vom Vermieter Auskunft verlangen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Der Vermieter muss dies aber nicht von sich aus mitteilen (§ 575 Abs. 2 BGB).
Achtung: Wenn kein zulässiger Grund nach § 575 BGB genannt wurde oder der genannte Grund nicht korrekt formuliert ist, wird der Mietvertrag automatisch als unbefristet angesehen.
Ausnahmen: Für bestimmte Wohnungen kann eine Befristung auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes abgeschlossen werden:
Befristete Mietverträge, die länger als ein Jahr laufen, müssen schriftlich vereinbart werden. Um einen rechtswirksamen befristeten Mietvertrag mit einer Befristung von mehr als einem Jahr über Immodio abzuschließen, müssen Sie diesen derzeit ausdrucken und handschriftlich unterschreiben, um die Schriftform zu wahren. In Kürze wird Immodio eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) anbieten, die eine digitale Unterschrift ermöglicht.
Ein Vertrag, der dieses Erfordernis nicht erfüllt, ist nach § 125 BGB nicht nichtig, aber die Vereinbarung der Befristung ist unwirksam.
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