Befristung länger als 1 Jahr

Rechtlicher Hinweis

Wenn ein Mietvertrag über Wohnraum auf eine bestimmte Zeit befristet werden soll, ist gemäß § 550 BGB die Schriftform zwingend vorgeschrieben, sofern die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt. Ein Vertrag, der dieses Erfordernis nicht erfüllt, ist nach § 125 BGB nicht nichtig, aber die Vereinbarung der Befristung ist unwirksam. Das bedeutet es wurde ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen. Eine bloße elektronische Übermittlung und Unterschrift des Mietvertrages als PDF-Datei oder eine digitale Unterschrift in Immodio genügt hierfür nicht.

In Kürze wird Immodio die Möglichkeit anbieten, Verträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) digital zu unterzeichnen, wodurch die Schriftform auch ohne Papier erfüllt werden kann. Bis dahin ist der Ausdruck und die eigenhändige Unterschrift zwingend erforderlich.

Vorgehen

Wenn Sie über Immodio einen befristeten Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erstellen, beachten Sie bitte folgerndes vorgehen:

  1. Erstellen Sie den befristeten Mietvertrag über den Immodio Mietvertragsgenerator.

  2. Laden Sie den fertig erstellten Mietvertragsentwurf herunter und drucken Sie diesen aus.

  3. Lassen Sie den gedruckten Mietvertrag handschriftlich von allen im Mietvertrag genannten Vertragspartnern unterschreiben, nur so kann die Schriftform sichergestellt werden.

Zukünftiger Prozess in Immodio

Immodio wird in Kürze die Möglichkeit anbieten, Mietverträge vollständig digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen. Damit entfällt die Notwendigkeit, den Vertrag auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform wird dennoch gewahrt.

Was ist eine QES?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe der elektronischen Signaturen gemäß der EU-Verordnung eIDAS. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift weitesgehend rechtlich gleichgestellt (§ 126a BGB) und erfüllt alle Anforderungen an die Schriftform im deutschem Mietrecht.

Bei der QES wird die Identität der unterzeichnenden Person in einem vorgeschalteten Identifikationsverfahren (z. B. per VideoIdent oder eID) geprüft. Erst danach kann der Vertrag digital signiert werden, so wird sichergestellt, dass es sich bei der unterzeichnenden Person um Ihren Vertragspartner handelt.

Vorteile der QES in Immodio

  • Rechtsgültige digitale Unterschrift für befristete Mietverträge mit laufzeiten über einem Jahr

  • Kein Ausdruck oder Postversand mehr erforderlich

  • Bequeme, schnelle und sichere Abwicklung für beide Vertragsparteien

  • Nachweis der Identität und eindeutige Zuweisung der Unterschrift

Aktueller Stand

Bis die QES-Funktion in Immodio bereitgestellt wird, gilt weiterhin: Verträge mit einer Laufzeit über ein Jahr müssen ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden, um die Befristung wirksam zu vereinbaren (§ 550 BGB). Gleiches gilt für Staffel- und Indexmietvereinbarungen. Hier erhalten SIe am Ende des Prozesses eine entprechende Zusatzvereinbarung.

Sobald die QES-Funktion verfügbar ist, informieren wir Sie direkt in Ihrem Immodio-Konto.

Zuletzt aktualisiert