Befristung länger als 1 Jahr
Auf dieser Seite erfahren Sie, warum für Mietverträge mit einer Befristung von über einem Jahr die Schriftform zwingend erforderlich ist und wie Sie diesen Prozess in Immodio rechtssicher abwickeln.
Rechtlicher Hinweis
Wenn ein Mietvertrag über Wohnraum auf eine bestimmte Zeit befristet werden soll, ist gemäß § 550 BGB die Schriftform zwingend vorgeschrieben, sofern die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt. Ein Vertrag, der dieses Erfordernis nicht erfüllt, ist nach § 125 BGB nicht nichtig, aber die Vereinbarung der Befristung ist unwirksam. Das bedeutet, dass ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurde. Eine bloße elektronische Übermittlung und Unterschrift des Mietvertrages als PDF-Datei oder eine einfache digitale Unterschrift in Immodio genügt hierfür nicht.
Vorgehen
Wenn Sie über Immodio einen befristeten Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erstellen, beachten Sie bitte folgendes Vorgehen:
Erstellen Sie den befristeten Mietvertrag über den Immodio Mietvertragsgenerator.
Laden Sie den fertig erstellten Mietvertrag herunter und drucken Sie diesen aus.
Lassen Sie den gedruckten Mietvertrag handschriftlich von allen im Mietvertrag genannten Vertragspartnern unterschreiben, nur so kann die Schriftform sichergestellt werden.
Zukünftig wird Immodio die Möglichkeit anbieten, Verträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) digital zu unterzeichnen, wodurch die Schriftform auch ohne Papier erfüllt werden kann. Bis dahin ist der Ausdruck und die eigenhändige Unterschrift zwingend erforderlich.
Was ist eine QES?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe der elektronischen Signaturen gemäß der EU-Verordnung eIDAS. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift weitgehend rechtlich gleichgestellt (§ 126a BGB) und erfüllt alle Anforderungen an die Schriftform im deutschen Mietrecht.
Bei der QES wird die Identität der unterzeichnenden Person in einem vorgeschalteten Identifikationsverfahren (z. B. per VideoIdent oder eID) geprüft. Erst danach kann der Vertrag digital signiert werden, so wird sichergestellt, dass es sich bei der unterzeichnenden Person um Ihren Vertragspartner handelt.
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